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Von Frank Walenszus
So mancher Wasserentsorger langt bei den Gebühren für Anschlussnehmer kräftig zu. Die exorbitante Steigerung der Gebühren wird meistens mit höheren Investitionsaufwändungen
begründet, da die Abwässer auch außerhalb von Verdichtungsgebieten vollbiologisch gereinigt werden müssen. Als Goldesel sehen so manche Wasserentsorger die vom Anschlussnehmer zu zahlende
Grundgebühr. Sie kann vom Anschlussnehmer nicht beeinflusst werden und bedeutet quasi eine beständige klar kalkulierte Einnahmequelle für den Entsorger.
Die Ursachen der Preissteigerungen sind jedoch nicht nur mit den hohen Aufwendungen für eine gesetzlich geforderte vollbiologische Klärung der Abwässer und der demografischen Entwicklung der
Bevölkerung zu begründen. Oftmals sind einfach die Abwasseranlagen überdimensioniert in der Hoffnung, dass Wirtschaftsunternehmen expandieren und somit auch der Verbrauch von Wasser
ansteigt.
Punktuell kann das zutreffen, doch meistens bleibt hierbei der Wunsch Vater des Gedankens. Die Folgen einer solchen Fehlentwicklung haben die Anschlussnehmer zu tragen. Fallen weniger Abwässer
als benötigt an, entstehen zwangsläufig enorme Kosten um die Entsorgungsanlagen in Betrieb zu halten. Nötig sind dann ebenso Spülungen der Kanäle für zentrale Entsorgungsanlagen mit Trinkwasser
oder gar der Rückbau nicht mehr benötigter Bereiche. Hier ist das Bundeskartellamt gefordert, die Preise für die Abwasserentsorgung zu überprüfen.
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Kommentar
Von Frank Walenszus
Unter dem Leitspruch „Gleiche Arbeit – gleiches Geld“ startete die IG-Metall eine Aktion gegen die Leiharbeit in deutschen Firmen. Freilich um Jahre zu spät, da mittlerweile rund 700.000
Menschen, die Dunkelziffer sei hier mal ausgeklammert, in allen Bildungsschichten betroffen sind. Wenngleich Deutschland mitunter der Musterschüler in der Umsetzung von EU-Gesetzen ist, belegt es
in diesem Fall nur die Hinterbänke. Gleiches Geld für gleiche Arbeit, davon ist man in Deutschland weiter entfernt, als Griechenland von einem stabilen Haushalt. Wer will schon mit Fingern auf
andere zeigen, wenn es im eigenen Land kaum besser ist.
Dennoch, knapp 90 Prozent der Deutschen sind sich darin einig, das Leiharbeit reguläre Stammarbeitsplätze vernichtet. Freilich, um die Kompetenz der IG-Metall noch zu erhärten, treten gleich
ehemalige Arbeitsminister wie Herbert Ehrenberg (SPD), Norbert Blüm (CDU) und Walter Riester (SPD) an, um mit einem Viertel Jahrhundert Erfahrzungen der Aktion das nötige Gewicht zu
verleihen.
Norbert Blüm kritisiert denn auch diesen Sittenverfall auf dem Arbeitsmarkt, der Frauen und Männer wie Arbeitssklaven handelt. Moderner Sklavenhandel nach turbokapitalistischem Verständnis. Blüm:
Leiharbeit sei zu einem „Trojanischen Pferd“ der Unternehmer verkommen, um gültige Tarifverträge auszuhebeln. Er appellierte an die „anständigen Arbeitgeber“, als ob es selbige gäbe, sich den
gemeinsam mit den Arbeitnehmern aufgebauten Sozialstaat nicht „kaputtmachen zu lassen“.
Was Nobi markig beim Namen nennt, ist für Walter Riester nun dennoch zu viel. Beschwichtigend lässt er verlauten, die Praxis der letzten Jahre habe gezeigt, dass Teile der Hartzgesetzgebung 2003
aus dem Ruder gelaufen seien. Recht hat er, doch unter seiner Leitung als Bundesarbeitsminister von 1998 bis 2002 wurde die so genannte Kommission moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
gegründet - die Wiege für Leiharbeit und Arbeitsverträge mit Verfallsdatum.
Die unter Federführung des damaligen Arbeitsministers Riester geschaffene Kommission war verantwortlich dafür, dass das 2003 beschlossene erste Hartzgesetz alle bisher gültigen Schutzvorschriften
aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gestrichen wurden. Darunter auch die gleiche Bezahlung von Leiharbeitern und Festangestellten. Die IG-Metall hat jedenfalls damit kein Problem. Sie könne
sich nicht daran erinnern, dass Riester bei diesem Gesetz maßgeblich beteiligt war.
Doch nicht nur Riester war für diese so genannte Kommission mit verantwortlich, die am 22. Februar 2002 gegründet wurde - kurz Hartz-Kommission genannt. Mit dabei waren auch Peter Gasse,
Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen, der damalige Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Wolfgang Tiefense und Isolde Kunkel-Weber, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes. Was SPD-Männer
und Gewerkschafter damals verbockt haben, will man nun mit der Aktion gegen Leiharbeit ungeschehen machen.
Wer allerdings erwartet hatte, dass sich die IG Metall in aller Öffentlichkeit damit auseinandersetzt, sieht sich getäuscht. Das Thema werde lediglich in Betriebsräten „verstärkt beworben“ so die
Metaller-Spitze. Der Elefant kreißte und gebar eine Maus.
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Mitglieder der Hartz-Kommission waren: Dr. Peter Hartz, ehemaliges Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG Norbert Bensel, Mitglied des Vorstandes der DaimlerChrysler Services AG und der Deutschen Bahn AG Dr. Jobst Fiedler, Roland Berger Strategy Consultants Peter Gasse, Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen Dr. Peter Kraljic, Direktor der McKinsey & Company Düsseldorf Klaus Luft, Geschäftsführer der Market Access for Technology Services GmbH Wilhelm Schickler, Präsident des Landesarbeitsamtes Hessen Prof. Dr. Günther Schmid, Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Wolfgang Tiefensee, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Eggert Voscherau, Mitglied des Vorstandes der BASF AG Heinz Fischer, Abteilungsleiter Personal Deutsche Bank AG Prof. Dr. Werner Jann, Universität Potsdam Harald Schartau, Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks Isolde Kunkel-Weber, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes |
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Von Frank Walenszus
Der Anteil der befristeten Einstellungen stieg von 32 Prozent im Jahr 2001 auf 47 Prozent im ersten Halbjahr 2009. Im Osten Deutschlands lag der Anteil sogar bei 53 Prozent Im
Westen wurden bei 45 Prozent der Neueinstellungen die Arbeitsverträge befristet. Darüber informiert das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer Presseerklärung. Die
ARD-Sendung am Sonntag, dem 28. März mit Anne Will zum gleichen Thema war mehr als dürftig. Allein die eingeladenen Gesprächspartner sprachen für sich und plätscherten an der Oberfläche.
Nach Auffassung von Ulrich Walwei, stellvertretender IAB-Boss, sei der befristete Job für Berufseinsteiger zur bestimmenden Einstellungsform geworden. Rund jeder zweite neue Arbeitsvertrag ist
befristet. Auch um christliche Einrichtungen macht diese Praxis keinen Bogen.
Im ersten Halbjahr 2009 stieg der Anteil zeitlich begrenzter Arbeitsverträge gegenüber 2001 auf 47 Prozent . Im Osten Deutschlands liege der Anteil sogar bei 53 Prozent.
Nach Darstellung des statistischen Bundesamts seien 2008 rund 2,7 Millionen Menschen mit befristeten Verträgen angestellt waren. Immerhin wären das 8,9 Prozent aller Beschäftigten und damit so
viele wie nie zuvor. 1991 habe der Anteil befristet Beschäftigter bei 5,7 Prozent gelegen, so ein Vergleich des Bundesamts. Besonders betroffen sind jüngere Arbeitnehmer. Wohl erschrocken über
eine derartige Entwicklung wiegelte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums ab und wies darauf hin, dass 2004 die statistische Erfassung umgestellt worden sei. Damit würden
Mehrfachbefristungen einer Person innerhalb eines Jahres auch mehrfach gezählt.
Für Gewerkschaftsvertreter ist das eine Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse. Nicht von ungefähr forderte die DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung
befristeter Arbeitsverträge. Das Sozialwissenschaftliche Institut der DGB-nahen Hans-Böckler-Stiftung befürchten zudem für die Zukunft mit noch mehr Arbeitsverträgen mit Verfallsdatum. Die
Arbeitsrechtlerin Reingard Zimmer verwies dabei auf entsprechende Pläne der Koalition: Lockerungen des Arbeitsrechts sollten es ermöglichen, »befristete Arbeitsverhältnisse unendlich
auszudehnen«, heißt es in einer Mitteilung des Instituts.
Zu Recht kritisieren Gewerkschaften, dass man mit zeitlich befristeten Arbeitsverträgen Arbeitnehmer einer Planung ihres Lebens zunichte mache. Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung sieht
zudem in Arbeitsverträgen mit Verfallsdatum einen ursächlichen Zusammenhang mit der Verschlechterung des Arbeitsklimas in Unternehmen. Die Forderung des Arbeitgeberverbandes nach einer Lockerung
des Kündigungsschutzes lässt zudem die Überzeugung reifen, dass der Anteil Festangestellter in Unternehmen weiter nach unten gedrückt werden soll. Bereits jetzt haben Unternehmen freie Hand mit
befristeten Arbeitsverträgen den Kündigungsschutz aufzuweichen.
Die sozialen Wirkungen einer solchen Praxis sind verheerend. Beschäftigte werden entmotiviert, die soziale Verantwortung der Unternehmen für ihre Mitarbeiter ad absurdum geführt.
Nach einer Arbeitsmarktstudie des DGB gehören Ein-Euro-Jobs auf den Prüfstand. Die dafür zuständigen Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsagentur und kommunaler Verwaltung (ARGE) sind mehr
Verwaltende als Handelnde, obendrein für die Mitarbeiter Arge ein gutbezahlter Job. Ein-Euro-Jobs wurden für Hartz-IV-Empfänger eingeführt, bei denen andere Mittel einer aktiven Eingliederung in
den Arbeitsmarkt nicht möglich sind. Das hat sich mittlerweile grundlegend geändert.
Laut der Studie gibt es in Sachsen derzeit rund 40.000 Ein-Euro-Jobs. Nach Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind sie untauglich dafür, Menschen in sozialversicherungspflichtige
Arbeit zu bekommen, im Gegenteil, sie verdrängen reguläre Arbeit. Unternehmen und Behörden nutzen selbige um Arbeitsplätze abzubauen und damit Arbeitnehmer unter Druck zu setzen. Vielfach machte
hier das böse Wort einer Entlassungsproduktivität die Runde.
Dass Hartz-IV-Empfänger, die sich mit Ein-Euro-Jobs einen Zuverdienst erwirtschaften, arbeitswillig sind, entgegen der Auffassung einiger CDU/CSU- und FDP-Politiker, wird in einem Ergebnis der
Studie deutlich: 41 Prozent der Arbeitslosen in Ostdeutschland suchen sich eine Beschäftigung selbst. In Westdeutschland sind es nur 26 Prozent.
Bei der Befragung Betroffener gaben 64 Prozent an, dass sie trotz Ein-Euro-Jobs für sich keine Beschäftigungsaussichten sehen. Dass diese Zahl noch nach oben tendiert wird darin deutlich, dass
nur jeder sechste Hartz-IV-Empfänger von der ARGE ein Angebot für eine Arbeitsstelle erhält. Die Untätigkeit der ARGEn wird auch darin sichtbar, dass nur jedem Zweiten ein Gesprächsangebot für
Weiterbildungsmaßnahmen angeboten wird, obwohl 68 Prozent der Hatz-IV-Empfänger über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen. Sehr leicht könnten hier kurzzeitige Bildungsangebote eine Änderung
herbeiführen.
Laut der DGB-Studie sagten 50 Prozent der Befragten, dass sie in Umfang und Leistung die gleiche Tätigkeit ausüben wie Festangestellte. Ein deutliches Indiz dafür, dass diese öffentlich
geförderte Arbeit von Unternehmen und Behörden betriebswirtschaftlich genutzt wird, um Kosten zu senken. Der DGB fordert die Abschaffung der Ein-Euro-Jobs und deren Umwandlung in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das wiederum stößt bei der CDU/CSU/FDP-Regierung auf Widerstand
Weg mit den Ein-Euro-Jobs fordert auch die Partei Die Linke. Sie will die Ein-Euro-Jobs durch einen qualitativ hochwertigen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor ersetzen. Dieser müsse auf
Freiwilligkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beruhen. Die Entlohnung dürfe nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn erfolgen und müsse sich darüber hinaus an vorhandenen
Tarifverträgen oder an der ortsüblichen Bezahlung orientieren.
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Von Frank Walenszus
Deutschland wird zunehmend zum Niedriglohnland. Der deutsche Staat befördert das. Rund 38 Millionen Euro hat die Bundesagentur für Arbeit allein im Monat Mai 2009 an Leiharbeitern
gezahlt, deren Lohn nicht zum Leben reichte. Deutschland belegt in der Nettolohnentwicklung in der Europäischen Union eine schlappes Mittelfeld.
7,6 Millionen Menschen haben 2008 finanzielle Hilfen des Staates in Anspruch nehmen müssen. Rund jeder Elfte war somit auf Transferleistungen zum Lebensunterhalt angewiesen, während
Unternehmensbosse Riesengewinne einfuhren. Leiharbeit als moderner Sklavenhandel, der vierte Stand in der Gesellschaft.
Darüber hinaus waren 50.800 ALG -II-Bezieher im Mai 2009 sozialversicherungspflichtig beschäftig, weitere 9100 ausschließlich geringfügig, so die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine
Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Damit waren mehr als zehn Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 21,6 Prozent der geringfügig Beschäftigten auf staatliche Beihilfen
angewiesen.
Nach Auskunft der Bundesregierung habe die Bundesagentur für Arbeit von Mai 2008 bis Mai 2009 rund 531 Millionen Euro zur Stützung unterbezahlter Arbeit in der Leiharbeitsbranche ausgegeben. Ein
gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn könnte hier Abhilfe schaffen, so die Forderung der Gewerkschaft Verdi. Die Bundesregierung ist dagegen.
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– „Firmentreue“ Leute sollen die Arbeitnehmervertretungen unterlaufen
Von Frank Walenszus
Betriebsräte (BR) sind den meisten Unternehmensbossen ein Dorn im Auge. Sie betrachten selbige als Stachel im Firmenfleisch. Diese Erfahrung machten unlängst Mitarbeiter einer Modekette in
Deutschland. Wie die Gewerkschaftszeitung „Publik“ informiert, war bei der Modekette im firmeneigenen Intranet versehentlich eine vertrauliche Weisung für Manager „Strategien im Umgang mit dem
Betriebsrat“ veröffentlicht worden. Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Wahl der Betriebsräte in diesem Jahr. Der Nettoumsatz der Modekette so berichtet das Blatt, sei in den 96 Filialen in
Deutschland auf 2,47 Milliarden Euro gestiegen.
Detailliert werde, so die Verdi-Zeitung in dem 26-seitigen Papier festgehalten, wie die Wahl eines Betriebsrates verhindert werden soll. Ein Muster, das für viele Unternehmen in Deutschland
passend ist. Oberstes Ziel, die Wahl von Betriebsräten zu verhindern und bei bereits bestehenden Betriebsräten soll die Deutungs- und Informationshoheit zurückerlangt werden. Eine klare
Kampfansage gegen die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung.
Wenn ein Betriebsrat nicht mehr verhindert werden könne, sollen zumindest dem Management nahestehende Leute im Gremium platziert werden. Zudem werde in Einzelgespräche Druck auf
unternehmensschädliche Kandidaten ausgeübt. Man wolle „geeigneten Mitarbeitern Mut machen“ für den BR zu kandidieren. In anderen Unternehmen ist das Vorgehen nicht so subtil, da ist die
Etablierung von „Spitzeln“ und „U-Booten“ das erklärte Ziel berichtet "Publik". In zahlreichen Betriebsräten sei selbst die von Firmen praktizierte Bestechlichkeit ein probates Mittel, um sie auf
Unternehmenskurs zu bringen.
Diesem Schaubild entsprechend soll der Datenfluss erfolgen. (Quelle Wikipedia)
Von Frank Walenszus
Die schwarzgelbe Regierung hat einen weiteren Schritt zum Überwachungsstaat getan. Am 1. Januar 2010 ist der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) eingeführt worden, der mit dem
Sammeln sensibler Daten von rund 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland begonnen hat. Erfasst werden die Höhe des Gehalts, Fehltage, Krankheiten oder Teilnahme an Streiks,
Abmahnungen und Kündigungen. Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, könnte beispielsweise die Arbeitsagentur für die Vermittlung einer neuen Tätigkeit auf diese Informationen zurückgreifen.
Wie die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung informiert, habe das Wirtschaftsministerium auf Anfrage versichert, den vorgesehenen Fragebogen für Unternehmen noch einmal zu überarbeiten. Nach
Darlegung des Ministeriums wolle man auf solche sensiblen Details wie Streikteilnahme oder Krankheiten verzichten. Die Stiftung kritisiert jedoch, dass die dafür im Fragebogen vorgesehenen
Antwortfelder nicht gelöscht wurden, sondern für Informationen der Unternehmen frei blieben. Damit sei die Grauzone zwischen notwendiger und überzogener Information fließend. Kritiker sehen darin
eine mögliche Informationsspeicherung, die zum Nachteil der Arbeitnehmer genutzt werden könnte, beispielsweise bei beabsichtigten Neueinstellungen von Arbeitnehmern zur Prüfung deren
Wohlverhaltens.
Was jetzt noch quasi im Verborgenen geschieht, soll bis zum 31. Dezember 2012 perfektioniert werden, dann soll die Datenbank ELENA umfassend einsatzbereit sein. Somit wäre die
Vorratsdatenspeicherung von sensiblen Daten der Bürger für alle nur denkbaren Erhebungen, wie beispielsweise für die Gewährung von Sozialleistungen, die der Staat für Bedürftige bereitstellt,
möglich.
Dieser staatlichen Sammelwut von Daten sind die Bürger ohne Einfluss nehmen zu können ausgeliefert. Die Selbstbestimmung der Bürger, welche Daten weitergegeben werden, werde somit ausgehebelt,
die Fülle persönlicher Daten der Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber an den Staat übermittelt, bleibe für die Betroffenen im Dunkeln. Lapidar heißt es, der Teilnehmer (Arbeitgeber) wird durch die
ZSS (zentrale Speicherstelle) über die vergebene Verfahrensnummer informiert.
Bespitzelung und Anlegen von Dossiers werde jetzt in der BRD hoffähig, nichts bleibe dem allmächtigen BRD-Staat verborgen. Was eigentlich als Jobcard angedacht war, um Antragstellern von
Sozialleistungen eine peinliche Befragung zu ersparen, mausert sich jetzt zur dauerhaften Schnüffelaktion des Staates.
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Von Frank Walenszus
Chemnitz. Wenn Kaiser und König streiten, freut sich ein Dritter, sollte man meinen. Doch weit gefehlt, gewinnen tun sie beide und nicht nur sie.
Ein Team von Studenten der Technischen Universität Chemnitz um Altphilologe Dr. Burkhard Müller entwickelte elf Dialoge zur Ethik. Sie sind besonders für den Unterricht ab der 8. Klasse im Fach
Ethik entwickelt worden und sollen den Schülern helfen, Probleme in verbaler Diskussion zu lösen. Angeboten wird die Audio-CD in einer Edition für Lehrer und Schüler. In Fünfminutendialogen
werden auf der Audio-CD mit Begleitheft Anlässe, in denen sich ethische Fragen und Konflikte verbergen, verallgemeinert und zugespitzt. Die Gespräche der virtuellen Figuren enden offen und häufig
in scharfem Widerspruch, sodass sie zur anschließenden Debatte unter den Hörern herausfordern.
Die extrem verschiedenen Charaktere der beiden Sprechfiguren - des weltgewandten, schwadronierenden, häufig etwas sorglosen Kaisers, und Königs, des gewissenhaften Lehrers mit einem leichten Hang
zur Pedanterie - laden zur Identifikation oder Distanzierung ein und erleichtern den spontanen Zugang zu den angeschnittenen Themenbereichen. Themen wie über den Geist der Gesetze, Schnorrerei,
Erbarmen und Pharisäertum, über Verschwendung, Not und Lebensfreude, über Natur und Ökonomie, Abtreibung oder Freiheit, Fehlverhalten und Strafe regen die Schüler auf unterhaltsamer Weise zur
Diskussion an.
Im Kultusministerium Baden-Württemberg stieß die Audio-CD auf großes Interesse. In einer Rezension im Amtsblatt „Kultus und Unterricht“ heißt es: „Wenn z. B. Kaiser von König erwischt wird, wie
er mit seinem Sportwagen bei Rot über die Ampel prescht, steht ein Gespräch hinsichtlich von Sinn und Funktion allgemein verbindlicher Regeln an.
Erleichtert wird der Zugang zu den Themenbereichen durch das mitgelieferte Begleitheft, das zu jedem der elf Dialoge Hinweise und Fragen bereithält, in denen der jeweilige Konflikt thematisiert
und die gegensätzlichen Argumente gegenübergestellt werden.“ Zudem würden Leitfragen aufgezeigt, die einen idealen Einstieg in die anschließende ethische Diskussion bieten.
Sowohl die CD als das Begleitheft stellten Materialien dar, mit denen der Ethikunterricht aktuell und lebensnah werde. Nach Einschätzung von Dr. Thomas Rolf, Philosophische Fakultät, Technische
Universität Chemnitz, knüpfen die Dialoge an das Konzept des sokratischen Dialogs an und nähern sich so den Grundfragen der Ethik aus einer alltäglichen Perspektive. „Die vorgelegte Kombination
aus Audio-CD und Arbeitsbuch hat meines Erachtens vor allem zwei Einsatzfelder: Einerseits eignet sie sich sehr gut zum Einsatz im schulischen Ethikunterricht; speziell im Unterricht ab der 8.
Klasse. Andererseits ist es auch denkbar, die CD und das Arbeitsbuch in universitären Veranstaltungen zu verwenden.“
Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt Prof. Dr. Dieter Münch vom Institut für Philosophie der Technischen Universität Berlin. „Die Dialoge bewirken ein spannungsreiches Spiel, bei dem eine
einfache Zuordnung von wahr und falsch, gut und böse nicht vorgenommen werden kann, zumal die Partner aufeinander zugehen. Sie regen so den Zuhörer zum Nachdenken und zu einer differenzierten
Sichtweise an und sind somit ein idealer Einstieg in eine ethische Diskussion.“
www.kaiser-und-koenig.de
Das 2te Deutsche Reich besteht