Das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937
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Lesen Sie hier in Kürze wie eine Frau in Radebeul durch BRD-Richter um ihr Hab und Gut gebracht werden soll. Sie klagt am Reichsgericht gegen diesen Willkürakt. Die Klageeröffnung
ist am 21. Mai 2012, 10 Uhr, am Reichsgericht.
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• 21. April 2008
• Sperre und Kontrolle von Vermögen • Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen • Deutschland Kontroll-Gebiet des obersten Befehlshabers •
Die oberste Regierung im besetzten deutschen Mutterland ist seit 1945 ununterbrochen, bis heute, die alliierte Militärregierung mit ihrem Hauptgesetz, nämlich bestimmten SHAEF-Gesetzen.
SHAEF Gesetz Nr. 52 – Beschlagnahme von Deutschem Vermögen
B E S A T Z U N G S R E C H T A U S Z U G aus der: Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 187 vom 28. September 1961 vorhanden in der Hauptbibliothek der Freien Universität Berlin Signatur 4 ZA 117,
kann für den Lesesaal bestellt werden. BES_RECHT__AUSZUG_BUNDESANZEIGER_Beilage_Nr[1]._187__1961.pdf (Größe: 17kb)
Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1390 Bekanntmachung der Vereinbarungen vom 25. September 1990 zu dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik
Deutschland Vom 8. Oktober 1990 BES_RECHT__Bekanntmachung_d_Vereinb[1]._v._25.09.90_Ausl._Streitkraefte.pdf (Größe: 16kb)
KURZFASSUNG DES BESATZUNGSRECHTS Wissen Sie schon, daß mancher nicht weiß was er wissen soll, obwohl er schon viel weiß und es selbst unbewußt nicht gewußt hat? BES_RECHT__KURZFASSUNG.pdf
(Größe: 6kb)
Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1386 Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei
Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung) Vom 8. Oktober 1990
BES_RECHT_UeLeiVertrag_Bekanntmach[1]._d_Vereinbarung_27.28.09.1990_zu_dem_Vertrag.pdf (Größe: 18kb)
Der verfassungsrechtlich Besondere Status von Berlin SHAEF_Berlin.pdf (Größe: 180kb)
SAMMLUNG der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung – Deutschland
(En g l i s c h e r u n d d e u t s c h e r T ext ) SHAEF_Militaergesetze.pdf (Größe: 346kb)
Die für den 1. Juni in Berlin geplante feierliche Unterzeichnung des deutsch-amerikanischen Abkommens über die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern und Rechtsschutz für deutsche Unternehmen
ist geplatzt. Stattdessen soll nun auf Arbeitsebene eine weitere Verhandlungsrunde die Hürden ausräumen. Dies bestätigten die beiden Unterhändler, US-Vizefinanzminister Stuart Eizenstat und
Otto Graf Lambsdorff, nach der jüngsten Verhandlungsrunde in Washington am späten Montagabend. Nachdem über die Rechtssicherheit wieder keine Einigung erzielt wurde, wird es immer
unwahrscheinlicher, dass das Stiftungsgesetz im Sommer den Bundestag passiert. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, sprach von einer „ernsten Situation“. Er sei
enttäuscht von der Verhandlungshaltung der Amerikaner. Deren finanzielle Vorstellungen bei der Zwangsarbeiter-Entschädigung habe die deutsche Seite „übererfüllt“. „Die Rechtssicherheit ist
jetzt eine Bringschuld der USA“, sagte Wiefelspütz dem Tagesspiegel. Solange es die nicht gebe, könne es auch mit dem Stiftungsgesetz nicht vorangehen.
Derzeit sieht Wiefelspütz kaum eine Chance, dass der Gesetzentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet wird. Damit sei auch die rasche Auszahlung des Geldes an die noch
lebenden NS-Opfer gefährdet. In deren Sinne sollten die Interessenverbände jetzt Druck auf die USA machen, forderte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck. Die Grundlagen für
ein Abkommen müssten stimmen. Dazu gehöre die von Washington versprochene Rechtssicherheit. Während bei den Politikern überwiegend Enttäuschung herrschte, zeigte sich die Stiftungsinitiative
der deutschen Wirtschaft weniger skeptisch. Deren Sprecher Wolfgang Gibowski sagte im Gespräch mit dem Tagesspiegel, es gebe zwar noch bei der Frage der Rechtssicherheit kein Endergebnis.
Doch sei man in Washington ein gutes Stück vorangekommen.
Gibowski betonte allerdings mit Blick auf den Deutschland-Besuch von US-Präsident Bill Clinton: „Von Terminen können wir uns nicht unter Druck setzen lassen.“ Noch sei das amerikanische
Angebot einer Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen gegen weitere Klagen in den USA „nicht gut genug“. Eine Regelung müsse auf jeden Fall auch in der Zukunft Bestand haben. Gibowski geht
dennoch davon aus, dass es eine Einigung geben werde. Der Knackpunkt beim Schutz vor weiteren Schadensersatzklagen ist aus deutscher Sicht, dass der Entwurf bislang politisch und juristisch
nicht eindeutig genug formuliert ist. Dem Vernehmen nach fürchtet Washington seinerseits Klagen von US-Bürgern, weil ihnen der Rechtsweg beschnitten wird. Einen Durchbruch gab es in
Washington bei der Frage deutscher Reparationen. Lambsdorff akzeptierte einen US-Entwurf für den entsprechenden Passus im deutsch-amerikanischen Regierungsabkommen. Demnach wird keine neue
Rechtslage geschaffen; die USA halten an ihrem theoretischen Anspruch auf deutsche Reparationszahlungen fest. Washington verpflichtet sich indes, solche Ansprüche nicht geltend zu machen.
„Die Vereinigten Staaten werden keine Reparationsforderungen gegen Deutschland erheben“, heißt es in Artikel 3 des Entwurfs, der dem Tagesspiegel vorliegt. Der deutsche Botschafter in den
USA, Jürgen Chrobog, nannte den US-Vorschlag „zufriedenstellend und akzeptabel“.
Derweil fehlen der Stiftungsinitiative noch rund zwei der versprochenen fünf Milliarden Mark für den Entschädigungsfonds. Weitere fünf Milliarden kommen von der öffentlichen Hand. Zwar
beteiligen sich täglich 30 bis 40 neue Unternehmen am Fonds, doch noch weigern sich viele Firmen zu zahlen. Deshalb macht die Initiative Druck auf die Unwilligen. In Anzeigenkampagnen werden
die Betriebe genannt, die sich am Fonds beteiligen. Gleichzeitig werden die Nicht-Genannten aufgefordert, der Initiative beizutreten. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat derweil mit
rechtlichen Schritten gedroht, falls der greifbar nahe Kompromiss wegen mangelnder Zahlungsmoral der Firmen nicht zu Stande kommt.
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Supreme_Headquarters_Allied_Expeditionary_Force
http://unglaublichkeiten.com/unglaublichkeiten/htmlphp2/u2_1549SHAEF.html
http://fachschaft.ifkw.lmu.de/zp/wilke_mediengeschichte-brd1.doc
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Lesen Sie sich die Dokumente aufmerksam durch und Sie werden überrascht sein, von welcher Mafia Sie beherrscht werden. Die BRD ist kein souveräner Staat, sondern eine Organisationsform innerhalb des fortbestehenden Zweiten Deutschen Reiches.
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Die Mitarbeiter wissen genau, dass sie ohne Zustimmung der Alliierten nichts verkaufen oder bestätigen können. Wenn sie unterschreiben haften sie persönlich. (Ausriss: FW)
Einen beglaubigten Auszug über ein Grundstück zu erhalten, ist in der Verwaltungsorganisation der BRD GmbH unmöglich. Man bekommt einen nicht unterschriebenes Papier mit einem Stempelaufdruck und das war es. Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist jedoch mit einem gebundenen Dienstsiegel und zwei Unterschriften versehen. Das Grundbuchamt des Amtsgerichtes Stollberg verweigerte jedenfalls die Herausgabe eines solchen beglaubigten Grundbuchauszuges. Kein Wunder, denn die Mitarbeiter dürfen es auch nicht, da Deutschland von den Siegermächten des II. Weltkrieges noch immer beschlagnahmt ist. Die Deutschen de Faktor Kriegsgefangene sind, da ein Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich von den Siegermächten nicht geschlossen wurde. Die SHAEF-Gesetze gelten nach wie vor. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verlangt jedenfalls zwingend die Unterschriftsform unter einem Dokument. Dazu zählt auch der Grundbuchauszug. Jede Grundbuchänderung ist zudem seit dem 21. Februar 1947 ohne eine schriftliche Ermächtigung des Befehlshabers der Alliierten des betreffenden Gebietes ungültig. Deshalb sind die Grundbuchämter nicht ermächtigt, mit Unterschrift Grundbuchauszüge auszugeben. Folgende Erklärungen im BGB bestätigen das.
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Das 2te Deutsche Reich besteht