Fr
26
Mär
2010
Konjunkturpaket
Kommentar
Von Frank Walenszus
Nun lassen FDP und CDU/CSU die Katze aus dem Sack. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, bereitet die Koalition in aller Stille eine Gesetzesänderung vor, nach der Länder und
Kommunen nicht eigenes Geld mit zusteuern müssen, wenn sie Gelder des Bundes für Investitionen erhalten wollen.
Das wiederum ruft den Bundesrechnungshof auf den Plan, der vor eine solche Gesetzesänderung warnt. Das Kriterium der Zusätzlichkeit müsse erfüllt werden als eine ökonomische und
verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bundesmittel.
Interessant dabei ist, dass insbesondere Sachsen auf eine vorgesehene Aufweichung des Konjunkturpakets gedrängt habe. Merkel habe dem Freistaat eine solche Vorgehensweise zugesichert, um die
Zustimmung Sachsens für die Steuersenkung für Hoteliers zu bekommen. Ein politischer Deal zwischen dem Bund und Sachsen, der ökonomisch eine drohende gesamtwirtschaftliche Störung durch die
Kungelei noch begünstigt. Noch vor dieser Geheimabredung hatten Ministerpräsident Stanislaw Tillich großspurig verlauten lassen, dass er gegen die von der FDP initiierte Steuersenkung sei und mit
einem Veto im Bundesrat agieren wolle. Wo eine Hand die andere wäscht geht es meist nicht sauber zu.
Laut FAZ haben Union und FDP am 24. März im Haushaltsausschuss die Weichen für eine Aufweichung des Zukunftsinvestitionsgesetzes gestellt. Sie brachten einen Änderungsantrag ein, der darauf
abzielt, den Ländern weitgehend freie Hand zu lassen. Ihre Beteiligung muss danach nicht länger dazu führen, dass ihre Investitionsausgaben im Vergleich zum Status quo steigen, schreibt das
Blatt. Das Kriterium Zusätzlichkeit beziehe sich nach der Gesetzesnovelle „ausschließlich auf das geförderte Vorhaben“, heißt es in der Begründung der Antragsteller.
Die Folgen sind kaum übersehbar. Da die angestrengte Gesetzesänderung dem Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates beigefügt werden soll. Damit verpasst die Bundesregierung dem
demokratischen Kontrollorgan Bundesrechnungshof ein Korsett. Dem Bundesrechnungshof wird somit das Recht verweigert, zu kontrollieren, ob die Gelder der Investitionshilfen zweckentsprechend
eingesetzt wurden. Damit wird quasi den Ländern freie Hand in der Verwendung der Mittel gewährt und der Steuergeldverschwendung Tür und Tor geöffnet.
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